E-Scooter werden mehr…

Als E-Scooter bezeichnet man selbstfahrende Tretroller, die mit einem Elektromotor angetrieben werden. Durch liberalisierte Gesetze sind diese E-Scooter sehr stark im Kommen und es drängen immer neue Anbieter auf den Markt.

E-Scooter sind eher für Städte konzipiert und für kurze Distanzen in der City gedacht.

Aber zunächst zur Geschichte des motorisierten Rollers. Man mag es aus heutiger Sicht kaum glauben, aber die Idee eines motorisierten Rollers stammt bereits aus dem Jahr 1915 und wurde auch in die Praxis umgesetzt.

Damals nannte man den Roller noch „Autoped“ bzw. „Krupp-Roller“. Er wurde durch einen 4-Takt-Motor mit 155 ccm Hubraum angetrieben. Eine elektrische Version war ebenfalls erhältlich.

Erfinder des „Autopeds“ war ein gewisser Arthur Hugo Cecil Gibson aus den USA. Ein Patent für ein „selbstfahrendes Fahrzeug“ wurde bereits 1913 angemeldet, am 25.07.1916 erteilt und danach an die Auto-Ped Company of America übertragen.

In den Anfangsjahren wurde es noch in den USA hergestellt und ab 1919 von „Krupp Krawa“ in Deutschland. Aufgrund von immer neuen Verkehrsregeln war das Autoped der 20er Jahre sowohl in den USA als auch in Deutschland wirtschaftlich nicht mehr tragbar und die Produktion wurde eingestellt.

Die heutigen E-Scooter sind in deutschen Städten ziemlich neu. Sie sind erst seit dem 15. Juni 2019 im Straßenverkehr zugelassen und seitdem wächst ihre Präsenz im Straßenverkehr von vielen deutschen Städten rasant. Zugelassen sind nur E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/Stunde.

Für die Anmietung wird ein Mindestalter von 14 Jahren vorausgesetzt. In Deutschland haben sich folgende Verleihfirmen etabliert: Lime, Tier, Voi, Bird, Circ Jump und Dott.

Das Geschäftsmodell dieser Leihfirmen ist die Anmietung der E-Scooter über eigens dafür entwickelte Apps, die zum einen freie E-Scooter auf der Karte zeigen und zum anderen den Bezahlvorgang über ein mobiles Gerät abwickeln.

Die Anmietung eines E-Scooters ist jedoch nicht ganz billig – neben der obligatorischen Grundgebühr von 1 Euro Miete kommt noch ein Minutenpreis von 15 – 20 Eurocent hinzu. Somit kostet der Verleih für eine Stunde ganze 9 – 13 Euro.

Zum Vergleich: Die Leihfahrräder, die auf eine ähnliche Geschäftsidee beruhen, kosten je nach Anbieter ca. 1 Euro für 30 Minuten bzw. ca. 8 – 9 Euro pro Tag.

Wie man unschwer erkennen kann, sind E-Scooter deutlich teurer als Leihfahrräder, weil hier offenbar der Spaßfaktor eine gewichtige Rolle spielt.E-Scooter sind aber auch nicht ganz unumstritten. So müssen sie sich zwingend an die StVO halten, stets in der Fahrradspur fahren und dürfen nur eine Person befördern.

Dies ist aber oft nicht Fall, da E-Scooter häufig auf den Bürgersteig fahren und gleichzeitig 2 Personen befördern. Hinzu kommt, dass E-Scotter gelegentlich wild abgestellt werden, so dass sie den Weg für Fußgänger versperren.

So hat der Berliner Senat diese Probleme erkannt und will mit speziell ausgewiesenen E-Scooter-Stellplätzen dagegen steuern. Zudem hat der Gesetzgeber seit Februar 2020 die Bußgelder bei Verstößen mit E-Scootern drastisch erhöht. So kostet z. B. das Fahren mit einem E-Scooter auf dem Bürgersteig künftig 55 Euro anstatt 10 Euro.