Zwischen Lindenstraße, Alter Jakobstraße und Alexandrinen Straße erstreckt sich an der Gitschiner Straße 97-103 das Patentamt. Das dreiflügelige Gebäude mit seiner 250 Meter langen Fassade beherbergt das Deutsche Patent- und Markenamt, das Europäische Patentamt sowie die Stiftung Jüdisches Museum.
Die Fassade des Patentamtes ist vom Historismus, einer Ansammlung verschiedener Stile, geprägt. Ein vorgezogener Portikus in der Gitschiner Straße bildet mit drei Rundbogentüren den Eingang zum Deutschen Patentamt.
Der Eingang zum Europäischen Patentamt liegt an der Ecke Gitschiner Straße / Lindenstraße mit einem reich geschmückten repräsentativen Fassadenabschnitt. Das Souterrain und das Hochparterre der Fassade in der Gitschiner Straße, in der Alten Jakobstraße und in der Alexandrinen Straße sind mit künstlichen Bruchsteinen verkleidet. Der erste und zweite Stock sind weiß verputzt, die Fenster sind mit Sandsteinplatten eingefasst. Der dritte Stock ist komplett mit Sandstein verblendet. Jeweils zwei turmähnliche Erker mit kupfernen Zwiebeldächern befinden sich an den Ecken Gitschiner Straße / Lindenstraße und Gitschiner Straße / Alexandrinen Straße. Das gesamte Gebäude ist mit Satteldächern gedeckt.Im Inneren des Gebäudes befinden sich auf ca. 43.800 qm 700 Dienstzimmer, 12 Sitzungssäle, 11 Kassenräume, 3 Kanzleisäle, eine Auslegehalle, eine Bibliothek und 16 Dienstwohnungen. Außerdem gab es im Hof einen Tennisplatz.
Das Patentamt wurde 1877 auf Grund des ersten deutschen einheitlichen Patentgesetzes als Reichsbehörde gegründet. Der erste Standort befand sich in der Luisenstraße 32 – 34 in Berlin. In den Jahren 1902 – 1905 wurde dann das neue Kaiserliche Patentamt nach Plänen der Architekten Hermann Solf und Franz Wichards in der Gitschiner Straße erbaut. 1919 wurde es in Reichspatentamt umbenannt. Im Zweiten Weltkrieg wurde das Gebäude schwer beschädigt. Nach 1945 stellte das Patentamt seine Tätigkeit ein, bis im Jahr 1948 vorübergehende Annahmestellen in Berlin und Darmstadt eröffnet wurden. 1949 wurde das Deutsche Patentamt mit Sitz in München eröffnet. Am 3. Oktober 1990 übernahm das Deutsche Patentamt die Aufgaben des „Amtes für Erfindung und Patentwesen“ der ehemaligen DDR mit ca. 13,5 Millionen Patenten. Am 1. November 1998 wurde es in „Deutsches Patent- und Markenamt“ umbenannt.
Das Patentamt dient dem Schutz von geistigem Eigentum. Dieser Schutz ist in vier Sparten unterteilt:
1. Das Patent ist für 20 Jahre gültig; die Kriterien hierfür sind Neuheit, erfinderische Leistung und gewerbliche Anwendbarkeit.
2. Der Gebrauchsmusterschutz gilt nur in Deutschland für drei Jahre (verlängerbar bis zehn Jahre).
3. Der Markenschutz ist unbegrenzt verlängerbar und gilt für Wörter, Buchstaben, Zahlen, Farben und Hörzeichen.
4. Der Designschutz betrifft die Gestaltung eines Produktes und gilt für maximal 25 Jahre.